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Die Anlage III T4 III 14f13  
 

 

Sonderbehandlung 14f13

Ermordung von KZ-Häftlingen in “Euthanasie”-Anstalten

Von 1941 bis 1943 bzw. 1944/45 wurde in den drei Gasmordanstalten Bernburg, Sonnenstein/Pirna und Hartheim die so genannte „Sonderbehandlung 14 f 13“ durchgeführt. In deren Verlauf fanden mehrere tausend Häftlinge aus Konzentrationslagern den Tod. „Sonderbehandlung“ bedeutete im nationalsozialistischen Sprachgebrauch physische Vernichtung von Menschen, „14 f 13“ war ein internes Aktenzeichen.


Dabei stand „14 f“ für den Tod im Konzentrationslager und „13“ für den Transport in eine „Euthanasie“ – Anstalt. In einigen Publikationen zur „NS-Euthanasie“ wird die Sonderbehandlung zwar erwähnt, meist aber nur in verkürzter Darstellung. Nur eine Dissertation aus dem Jahr 1987, die aber nicht mehr den aktuellen Forschungsstand repräsentiert, behandelt ausschließlich „Die Sonderbehandlung 14 f 13“ in den Konzentrationslagern des „Dritten Reiches“.


Ausgelöst wurden die Mordaktionen im Frühjahr 1941 durch einen überdurchschnittlich hohen Anteil kranker und damit arbeitsunfähiger Häftlinge in den Konzentrationslagern des Dritten Reiches. Erschöpft durch die übermenschlichen Anstrengungen galten sie nicht mehr als Arbeitskräftepotential und sollten im Zuge einer „Invalidenaktion“ so schnell wie möglich aus den Lagern entfernt werden. Auch politisch oder anderweitig missliebige Häftlinge zählten zu den Opfern. Der Beginn der „Sonderbehandlung“ zu diesem Zeitpunkt macht deutlich, dass die Mordaktion an den KZ-Häftlingen durchaus nicht initiiert wurde, um das zahlreiche Personal in den „Euthanasie“– Anstalten weiter zu beschäftigen. Im Frühjahr 1941 war ein Ende der Aktion „T4“ noch nicht abzusehen, die im Gegenteil im Juni und Juli erst noch ihren Höhepunkt erreichte.


Im Herbst 1941 griff das SS- Wirtschaftsverwaltungshauptamt Oranienburg ein und übernahm die Aufgaben einer Verwaltungszentrale für die „Sonderbehandlung 14 f 13“. Die nachfolgende Einbeziehung von arbeitsfähigen jüdischen Häftlingen signalisierte eine Erweiterung der „Sonderbehandlung“ auf die rassische Verfolgung. Bei diesen Häftlingen verzichteten die Gutachter-Ärzte selbst auf die scheinbar medizinische Untersuchung.


1. Phase: Frühjahr 1941 – August 1941
Kriterium: Arbeitsunfähigkeit
einbezogene “Euthanasie”-Anstalten: Sonnenstein/Pirna, Hartheim


2. Phase: August 1941 – Frühjahr 1943
Kriterium: Arbeitsunfähigkeit, rassische bzw. religiöse Verfolgung
einbezogene “Euthanasie”-Anstalten: Hartheim, Bernburg


3. Phase: Frühjahr 1943 – Frühjahr 1945
Kriterium: Arbeitsunfähigkeit
einbezogene “Euthanasie”-Anstalt: Hartheim